Der Verein CURA wurde im Jahre 2007 gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Vorsorgevollmacht zu informieren und bietet an, individuell festgelegte Aufgaben im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu übernehmen. So kann man schon jetzt eine bestimmte Person bestimmen, die später im Bedarfsfall alle zuvor in einem Vollmachtsvertrag geregelten Angelegenheiten, übernimmt.
Fragen und Antworten – Der Verein CURA klärt auf
Sind volljährige Personen auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu regeln und besteht keine Vorsorgevollmacht, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung, so wird von Amts wegen eine gerichtliche Erwachsenenvertretung errichtet.
Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Erwachsenenvertreter zu betrauen mit:
- mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruches oder des Eingehens und der Abwicklung eines Rechtsgeschäftes;
- mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens oder
- mit der Besorgung aller Angelegenheiten der betroffenen Person.
Dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter gebührt unter Bedachtnahme auf Art und Umfang seiner Tätigkeit, insbesondere auch im Bereich der Personensorge und des damit gewöhnlich verbundenen Aufwands an Zeit und Mühe, eine jährliche Aufwandsentschädigung. Diese wird nach dem Prozentsatz 2 Prozent vom Vermögen und 5 Prozent vom jährlichen Einkommen berechnet.
Ja, die Vertretung mit einer Vorsorgevollmacht. Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, welche man bereits noch bei voller Handlungsfähigkeit abschließt und in welcher man bestimmt, wer im Falle einer Geschäftsunfähigkeit welche Angelegenheiten regelt.
Diese Vorsorgevollmacht muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Wird die Vollmacht nur eigenhändig unterschrieben, müssen drei unbefangene, eigenberechtigte und sprachkundige Zeugen diesen Vertrag bekräftigen.
Sollte jemand auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung auch keine Unterschrift mehr tätigen können, kann lediglich ein Notar die Bekräftigung durch den Vollmachtgeber beurkunden.
Genau auf diese Art der Vorsorge hat sich der Verein CURA spezialisiert. So hat man die Möglichkeit, seine Zukunft selbst zu bestimmen!
Sie können sich jederzeit in einem ersten, kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch über den Verein CURA und seine Tätigkeiten informieren.